Satzung Der
“Türkische Gemeinde”
§ 1 Name, Sitz
1.Der Verein führt den Namen “ Türkische Gemeinde, Trabzon-Agasar Erziehung, Kultur und Hilfs Verein “
Der Name bleibt in deutscher Sprache und wird ins Türkische übersetzt.
Übersetz ins türkische heißt er “Türk Toplumu, Trabzon-Agasar Egitim, Kültür ve Dayanisma Dernegi”
Nach erfolgter Eintragung in das Vereinregister, führt er den Zusatz “e.V.”(eintragender Verein).
2) Der Verein hat seinen Sitz in Lenningen
3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
Zweck des Vereins ist es:
1. Zweck das Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke, der Erziehung und Volksbildung,sowie der Heimatpflege und Heimatkunde.Unter Wahrung von Freiheit und Frieden zwischen allen Menschen, ohne Ansehen der Weltanschauung, Religion, Natitionalität,Sprache,Rasse und Hautfarbe, leistet der Verein für alle die gleichen Dienste. Der Verein verfolgt die Brüderschaftliche Beziehung zwischen allen Menschen und verfolgt seine Ziele unter der freiwilligen Mitwirkung der Mitglieder. Der verein setz voraus, dass die Vorurtaile zwischen den Nationen mit deren Arbeit abgebaut werden. Sie sind ein teil deutschen Gesellschaft, deshalb steht ihre Integration an erster Stelle. Für den Verein gelten die rechlichen Grundordnungen der deutschen Gesellschaft, das deutsche Grundgesetz und die deutschen Gesetze sowie die internationalen Gesetze die vordem deutschen Staat unterschriben wurden, gelten als verbindlich und werden eingehalten. Der Verein verfolgt keine Ziele über die deutschen Grenzen hinaus.
2. Der verein fördert und entwickelt den Reichtum der traditionellen türkischen Bräuche weiterhin in seiner Eigenart. Der Verein sterbt die Anwendung solcher Bräuche und deren kulturelle Eigenart in der hiesigen Gesellschaft umzusetzen, setz sich deshalb gegen die Deformation solcher Reichtümer ein. Um das Ziel zu erreichen versucht der Verein die passenden Methoden zu entwickeln, wie z .B. Publikationen herauszugeben, Seminare und Versamlungen durchzuführen, und die bereits vorhanden zu unterstützen.
3. Der Verein setzt sich auch für die Lösung der sozialen, kulturellen, rechlichen und beruflichen Probleme ein. Er setzt sich auch für die Verwirklichung der fundamentalen Rechte ein, wie sie in der Menschenrechtkonvesion sowie in verschiedenen Abkommen und im Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland auch für Migranten verankert sind.
4. Der Verein gründet bei Bedarf, um Ziele durchsetzen zu können, so genannte Unterabteilungen, wie z .B. Folklore, Jugend, Frauen und Senioren. Die Unterabt6eilungen sind direkt dem Vorstand untergeordnet. Die Arbeitsweisen und Ziele dieser Unterabtailungen sind auch außer hin, nicht alleine Vertretungsberchtigt.